allgemeine geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche mit rosemarrylemon abgeschlossenen Verträge. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von rosemarrylemon angebotenen Dienstleistungen (im Folgenden kurz „Leistungen“ genannt) durch das Brautpaar/die Kunden (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von rosemarrylemon und den Auftraggebern.
Die Auftraggeber anerkennen mit der Unterzeichnung des Vertrages bzw. der ersten Annahme von Leistungen durch rosemarrylemon die Geltung vorliegender AGB. Ein Abgehen von den AGB ist nur wirksam, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. rosemarrylemon ist berechtigt vorliegende AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.
2 Vertragsabschluss
Die Angebote von rosemarrylemon sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes rosemarrylemon-Angebot für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen werden mit einem Stundensatz von € 50,– brutto verrechnet, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne im Einfluss von rosemarrylemon liegenden Gründen verweigert wird. Der Vertrag wird für die Dauer einer einmaligen Erfüllung geschlossen.
3 Leistungsbeschreibung
Die von rosemarrylemon angebotenen Leistungen beinhalten ein breites Spektrum. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag durch rosemarrylemon. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens der Auftraggeber besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von rosemarrylemon. Die Abwicklung und die Verrechnung von beauftragten Dritten erfolgt im direkten Verhältnis zwischen Auftraggebern und Dienstleistern. Jedoch können sich die Auftraggeber von rosemarrylemon nach Absprache vertreten lassen.
4 Leistungserbringung
Die von rosemarrylemon erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages Eigentum von rosemarrylemon. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, gegen ausdrücklichen Widerspruch von rosemarrylemon erstellte Konzepte, Projekt- und Ablaufpläne etc. selbst umzusetzen oder durch Dritte umsetzen zu lassen bzw. auf andere Weise zu deren Vorteil zu verwerten, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass ausschließlich innerhalb des Vertrags geregelte Leistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Darüber hinausgehende Leistungen werden von Dritten erbracht. Die Auftraggeber nehmen dabei zur Kenntnis, dass diese dadurch selbst Vertragspartner des Dritten werden. rosemarrylemon übernimmt daher gegenüber den Auftraggebern keine Haftung für nicht bzw. nicht vollständig oder rechtzeitig erbrachte Leistungen seitens beauftragter Dritter. Sollte rosemarrylemon an der Erbringung der Leistung verhindert sein (Krankheit), so erfolgt die Vertretung durch einen befugten Subunternehmer.
5 Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeber machen rosemarrylemon zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie informieren rosemarrylemon von allen Umständen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Auftraggeber tragen den Aufwand der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von rosemarrylemon wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Die Auftraggeber sind ferner verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Mittel auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstiger Rechte Dritter zu prüfen. rosemarrylemon haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
6 Vergütung, Zahlungen & Honorar
Sollte im Rahmen des Vertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese nach Unterfertigung des Vertrages in Höhe von 25 % der zu diesem Zeitpunkt feststehenden Auftragssumme gegen Rechnungslegung an rosemarrylemon zu leisten. Sämtliche Beträge sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Sämtliche Spesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber und müssen termingerecht bezahlt werden. rosemarrylemon ist berechtigt Fahrtkosten in der Höhe von € 0,42 pro gefahrenem Kilometer, außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Geschäftssitz von rosemarrylemon entfernt, Barauslagen etc. gesondert in Rechnung zu stellen. rosmarrylemon hat auch dann Anspruch auf die vertraglich zustehende Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, der nicht von rosemarrylemon zu vertreten ist, die Hochzeit nicht bzw. nicht termingerecht oder nicht in der vertraglich festgelegten Art und Weise durchgeführt werden kann.
7 Zahlungsverzug
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug durch die Auftraggeber kommt eine Verzugsgebühr in der Höhe von 1,5 % Prozent der Rechnungssumme pro Monat zum Tragen. rosemarrylemon ist berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von € 10,– in Rechnung zu stellen.
8 Rücktritt und Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis zwölf Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50 %, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 75 %, bis 10 Tage vor dem Hochzeitstag 90 %, ab 9 Tage vor dem Hochzeitstag 100 % von der vereinbarten Auftragssumme. Ist eine Abrechnung nach Stundenanzahl vereinbart, darf rosemarrylemon sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden verrechnen. rosemarrylemon ist berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
- die Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstoßen.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeber bestehen und diese auf Begehren von rosemarrylemon keinen Honorarvorschuss leisten.
- über das Vermögen der Auftraggeber ein Konkurs-, bzw. Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens abgewiesen wird, oder wenn die Auftraggeber ihre Zahlungen einstellen.
Im Falle einer Kündigung bleiben Entgeltansprüche von rosemarrylemon für bis dahin erbrachte Leistungen gegen die Auftraggeber, sowie allfällige Schadenersatz-ansprüche unberührt. Sämtliche Barauslagen, bereits erbrachte Leistungen von Dritten sowie eventuelle Stornokosten trägt der Auftraggeber.
9 Haftung
rosemarrylemon haftet für die von ihnen und/oder Mitarbeiter verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Aus eventuellen freiwilligen Leistungen von rosemarrylemon entsteht kein Rechtsanspruch. Gewährleistungsansprüche gegen rosemarrylemon sind ausgeschlossen, sofern seitens der Auftraggeber gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen von rosemarrylemon verstoßen wurde. Dies gilt auch für fehlerhafte Auftragsausführung durch Dritte sowie Schäden, die durch diese entstanden sind. Dasselbe gilt auch für Fehler, die auf Grund von Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Auftraggeber gegenüber Dritten sind von den Auftraggebern auf deren Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen. Die Auftraggeber sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, für die pünktliche (innerhalb von sieben Tagen) und vollständige Rückgabe der Leihartikel verantwortlich. Beschädigte, verlorene oder verschenkte Leihartikel sind von den Auftraggebern zu ersetzen oder werden in Rechnung gestellt.
10 Datenschutz und Werbung
Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rosemarrylemon die vom Auftraggeber bekannt gegeben Daten (Name, Adresse,
E-Mail) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung der Auftraggeber, sowie für eigenen Werbezwecke, automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. rosemarrylemon ist berechtigt, bei allen im Leistungsumfang inbegriffenen Veranstaltungen für ihr Unternehmen zu werben oder ggf. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Weiters ist rosemarrylemon berechtigt Fotos und ggf. Originale von Leistungen und Werken für eigene Werbezwecke zu verwenden und in sämtlichen Medien zu veröffentlichen. Die Auftraggeber können dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben, allerdings erhöht sich damit die Rechnungssumme um 10 % des ursprünglichen Preises und kann auch im Nachhinein, bei Zurückziehen des Einverständnisses, verrechnet werden.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der von rosemarrylemon angebotenen Leistungen ergeben, ist österreichisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird der Ort des Geschäftssitzes von rosemarrylemon vereinbart.